Genossenschaft

Gemeinschaft Spörgelhof

Die Gemeinschaft Spörgelhof ist seit 2021 eine eingetragene Genossenschaft. Die zentralen Dokumente zur Genossenschaft und zur Gemeinschaft Spörgelhof finden sich auf dieser Seite.

Satzung der Spörgelhof e.G.

Download als PDF: Satzung der Spörgelhof e.G.

Beitragsordnung

Download als PDF: Beitragsordnung der Spörgelhof e.G.

Grundsatzpapier und Regeln des Miteinanders

Aktuelle Version: März 2018

Download als  PDF: Grundsatzpapier und Regeln des Miteinander

Präambel

Der Spörgelhof ist eine Gemeinschaft, die sich mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln versorgt und sich über feste Beiträge der Mitglieder finanziert. Sie sieht sich als Teil der Agrarwende-Bewegung, die die industrielle Landwirtschaft weitgehend zu Gunsten kleiner oder mittelgroßer bäuerlicher Strukturen und regionaler Wirtschafts- und Stoffkreisläufe abschaffen will. Die Gemeinschaft Spörgelhof setzt sich für eine Stärkung der Region ein, allerdings im Sinne einer Rückholung der Macht an die Basis. Nationalismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werden vom Spörgelhof bekämpft.
Der Spörgelhof ist eine solidarische Gemeinschaft und auf Langfristigkeit angelegt. Die Mitgliedschaft wird immer bis zum Ende des laufenden Anbaujahres eingegangen, normalerweise also bis Ende April. Ein früherer Ausstieg ist unter bestimmten Umständen möglich, siehe den Punkt „Finanzierung“.
Die Gärtner/innen liefern die Produkte des Hofes wöchentlich, im Winter zweiwöchentlich, an Abholstationen in Berlin. Die Ernte der jeweiligen Woche wird auf die Anzahl der Ernteanteile verteilt. Die Anzahl der Ernteanteile ist nicht dasselbe wie die Anzahl der Mitglieder, denn je nach Bedarf können sich Mitglieder auch Ernteanteile teilen. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich in Kiezgruppen zu organisieren und ihre jeweiligen Abholstellen zu pflegen. Sie sind auch verpflichtet, Arbeitseinsätze auf dem Hof zu leisten. Ihr Mitgliedsbeitrag richtet sich nach den eigenen finanziellen Möglichkeiten und wird nicht als Bezahlung der Hofprodukte angesehen, sondern als Beitrag zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Gemeinschaft.
Der Spörgelhof ist Teil des Netzwerkes Solidarische Landwirtschaft und will sich mit ähnlich wirkenden Betrieben austauschen und gegebenenfalls mit ihnen zusammenarbeiten oder ihnen helfen.

A) ZIELE UND PRINZIPIEN

Primäre Ziele:

1.) Ganzjährige Selbstversorgung mit Lebensmitteln:
Die praktische Rolle der Gärtner/innen ist es, Lebensmittel zu produzieren und zu liefern. Für die Zeit, in der der Anbau nicht möglich ist (Bodenfrost), werden Lebensmittel konserviert. Dabei werden Verfahren benutzt, die die Lebendigkeit der Produkte schonen: Dörren, Gefriertrocknen, milchsaures Einlegen, Einlagern usw.
Es wird ohne synthetische Düngemittel angebaut und auf den Einsatz von Pestiziden und Fungiziden verzichtet. Zugunsten gelebter Transparenz, Offenheit und gegenseitigem Vertrauen wird jedoch auf eine Biozertifizierung verzichtet.
2.) Entwicklung einer Solidarischen Ökonomie:
Die Stadtmitglieder werden zu Mitbäuerinnen und Mitbauern und übernehmen ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechend Verantwortung für den Bestand und die Weiterentwicklung des Spörgelhofs.

Sekundäre Ziele:

Lokales und regionales Wirken in Richtung der allgemein nötigen Agrarwende; Schaffen von Erfahrungs- und Bildungsräumen für Jung und Alt; Beobachtung und Stärkung von Ökosystemen und Biodiversität.

Arbeitsprinzipien

* Die Lebensmittel werden mit möglichst geringem Maschineneinsatz produziert.
* Die Gemeinschaft Spörgelhof geht möglichst nachhaltig mit Mensch und Umwelt um und orientiert sich an den Prinzipien der Permakultur. Die Gärtner/innen bemühen sich, in geschlossenen Kreisläufen zu arbeiten, Zukäufe und Abfall zu vermeiden, Ressourcen optimal zu nutzen und in die Produktionsprozesse einzubinden.
* Auf dem Spörgelhof wird hierarchiearm gearbeitet. Jedes Mitglied trägt bei, was es kann. Wissenshierarchien sollen im Lauf der Zeit kleiner werden. Auf Grundlage der gewonnenen Kenntnisse über den Arbeitsablauf in der Gärtnerei und in anderen Einsatzbereichen und durch den Austausch untereinander sollen gemeinsame Entscheidungen über die zukünftige Betriebsausrichtung getroffen und eine Landwirtschaftsstruktur aufgebaut werden, mit der sich die Mitglieder identifizieren können.
* Neben der Produktion wertvoller Lebensmittel ist der Gemeinschaft Spörgelhof die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft, sowie die Förderung der Natur und der Kulturlandschaft ein Anliegen.

Organisatorische Prinzipien

Transparenz; Verteilung von Verantwortung (statt die Last auf dem Schultern der Gärnter/innen zu lassen); kollektives, aber individuell variables Engagement; angepasste Größenordnung (20-30 Ernteanteile pro Gärnter/in); Selbstverwaltung; kollektive Kommunikation; Kooperation.

Finanzierung

Die monatlichen Beiträge pro Ernteanteil werden möglichst vor oder zu Beginn des Anbaujahres bei einer Vollversammlung per anonymem Bietverfahren festgelegt. Richtwert: Der Jahresfinanzplan wird auf einen Monat heruntergerechnet und die entstandene Summe durch die Anzahl der Ernteanteile geteilt. Die tatsächliche Höhe des Beitrags pro EA soll aber individuell verschieden sein, je nach finanzieller Kraft der Einzelnen. Dafür wird das Bietverfahren durchgeführt. In Ausnahmefällen ist es möglich, wenig zu zahlen und dafür mehrmals pro Monat auf dem Hof zu arbeiten.
Eine Mitgliedschaft beim Spörgelhof bedeutet die Zusage, die Zahlungen bis zum Ende des Anbaujahres, normalerweise Ende April, zu leisten. Für frühere Austritte gilt folgende Regelung: Wenn die Gemeinschaft nicht mehr als 50 Ernteanteile umfasst, müssen Mitglieder, die vorzeitig austreten wollen, selbst einen Ersatz finden. Besteht die Gemeinschaft aus mehr Ernteanteilen, kann ausgetreten werden, sobald ein neues Mitglied eintritt, egal wie es zum Spörgelhof kam. Der Spörgelhof soll nicht schrumpfen.
Investitionen werden nach Bedarf und Kapazität der Gemeinschaft finanziert. Entscheidungen über Investitionen werden im Plenum getroffen.
Kredite werden bevorzugt innerhalb der Gemeinschaft aufgenommen.
Spenden sind natürlich willkommen und ermöglichen Investitionen und Instandhaltungen.

B) ORGANISATION KONKRET

1) Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Gemeinschaft. Sie kommt alle zwei bis drei Monate zusammen, je nach Bedarf. Bei den Vollversammlungen sollen so viele Ernteanteile wie möglich vertreten sein. Sie werden durch die AG’s und, falls nötig, die Kiezgruppen vorbereitet. Entscheidungen bei der Vollversammlung werden per Konsens getroffen.

2) Arbeitsgruppen (AG’s)

AG’s können jederzeit gebildet werden und auf kurze oder lange Dauer tätig sein. Sie übernehmen organisatorische oder praktische Aufgaben. Die AGs haben eine Transparenz- und Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern.

3) Kiezgruppen:

Die einzelnen Kiezgruppen koordinieren sich unabhängig vom Rest der Gemeinschaft. Sie sind verantwortlich für die Pflege der Abholstationen (Ausstattung v.a.: Waage, Messer, Lappen, feuchte Tücher, Besen) und den Informationsaustausch untereinander. Falls nötig werden Kiezgruppenversammlungen gemacht. Auch dort werden Entscheidungen nach dem Konsensprinzip getroffen.

4) Arbeitseinsätze

Mit jedem Ernteanteil ist die Pflicht verbunden, unabhängig von der Höhe des finanziellen Beitrags Arbeitseinsätze zu leisten. Gewünscht sind mindestens sechs Arbeitstage pro Jahr, davon mindestens vier auf dem Hof. Mitarbeit ist an jedem Arbeitstag möglich und zudem an einem Sonntag pro Monat, dem kollektiven Arbeitseinsatz (derzeit der dritte Sonntag im Monat).

5) Kommunikation

Jedes Spörgelhof-Mitglied verpflichtet sich, in der Regel mindestens einmal pro Woche die Emails zu lesen, die über den Spörgelhof-Verteiler gehen, oder sich anderweitig darüber zu informieren, was in den Emails steht. Hin und wieder werden Online-Abstimmungen durchgeführt, vor allem zur Terminfindung. Auch die sind verpflichtend. Es gibt dort immer auch die Option, „Weiß nicht“ zu antworten und die Antwort später zu ändern.

6) Beitritt und Probetag

Vor dem Eintritt in die (Stadt-)Gemeinschaft macht sich jedes neue Mitglied mit einem Probetag ein Bild vom Feld und der Arbeitsweise der Gärtner/innen vor Ort.

C) RECHTE UND PFLICHTEN

Rechte der Gärtner/innen

• Endgültige Entscheidung über Anbau, Produktionsweise und Betriebsmittel.
• Anspruch auf einen Ernteanteil
• Persönliche Entlohnung und Finanzierbarkeit geht der Investition in höhere Produktivität vor

Rechte der Stadtmitglieder

• Wöchentliche, im Winter zweiwöchentliche Belieferung an die vereinbarte Abholstation
• Mitgestaltung der Anbauplanung, Produktionsweise und des Einsatzes der Betriebsmittel
• Möglichkeit der Mitarbeit und des Lernens bei allen Hofaufgaben

Pflichten der Gärtner/innen

• Wöchentliche Belieferung an die Abholstationen (im Winter Abweichungen möglich)
• Aufteilung der Ernte auf die Ernteanteile (Abgabe und Verkauf der Überschüsse nur solange die Finanzierung durch die Gemeinschaft noch nicht gedeckt werden kann)
• Bewirtschaften des Feldes nach den Zielen der Gemeinschaft
• Landwirtschaftlicher Lehrauftrag: Ausbildung der „Stadtbäuerinnen und Stadtbauern“
• Transparente Wirtschaftsweise, regelmäßige Infos via Email- Verteiler, Stammtisch u.a.
• Vierteljärliche Zwischenbilanz
• Maßgebliche Gestaltung von Produktionsweise, Anbauplanung und Einsatzplan der Betriebsmittel (Wissensvorsprung)

Pflichten der Stadtmitglieder

• Regelmäßige Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrages jeweils zum 28. des Vormonats
• Abholung der Lebensmittel von der jeweiligen Abholstation. Falls der EA nicht abgeholt werden kann, muss die Kiezgruppe informiert werden, dass sie ihn aufteilen kann oder dem Hof am Vortag gesagt werden, dass der EA nicht geliefert werden muss.
• 6 Arbeitseinsätze pro Jahr, davon mindestens 4 auf dem Hof. Arbeit in AG’s oder Kiezgruppen/Abholstationen kann angerechnet werden.
• Teilnahme an den Vollversammlungen
• Austritt: die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum Ende des Wirtschaftsjahres möglich, also spätestens Ende Januar. Falls innerhalb des Jahres eine Kündigung erfolgt, so hat das Mitglied eventuell selbst für Ersatz zu sorgen (siehe Punkt „Finanzen“)
• Siehe Kommunikation

D) ANBAU

Die Gärtner/innen sind für den Anbau verantwortlich. Eine ganzjährige Obst- und Gemüseversorgung wird angestrebt. Es wir ohne regelmäßige Nutzung fossiler Rohstoffe angebaut. Im Normalfall werden ausschließlich samenfeste Gemüsesorten angebaut (keine genetisch veränderten Organismen oder F1-Hybride). Es wird angestrebt, alles Gemüse selbst großzuziehen (direkte Aussaht oder mit Hilfe des Anzuchthauses). Bei einigen Kulturen werden nach Möglichkeit die Samen selbst gewonnen (Kürbis, Zucchini, Bohnen, Paprika, Tomaten, Gurken, einige Salate und Möhren). Ziel dabei ist es, Erfahrungen zu sammeln, selbständig zu werden und die Pflanzen „lebendig“ zu halten. Es werden bevorzugt mehrjährige Kulturen angebaut (Sträucher, Karde, Spargel, Erdbeeren, Winterheckzwiebeln, Rhabarber, verschiedene Kräuter, ewiger Kohl, Wildkräuter usw.). Das schont den Boden, erhöht seinen Nährstoffgehalt und ermöglicht eine frühere Ernte. Ein- und zweijährige Pflanzen werden möglichst mehrjährig gehalten, bzw. es wird eine Selbstaussaat angestrebt. Hierbei geht es um die Reduzierung von Arbeitsprozessen und einen von den Gärtner/innen möglichst „unabhängigen“ Garten. Das Feld ist in vier Hauptkulturen geteilt: Frucht, Blatt, Blüte und Wurzel. Es wird versucht, undogmatisch diese vier Kulturen zu rotieren. Alte Gemüsesorten werden nicht zuletzt wegen ihres Geschmacks und weil sie gesund sind bevorzugt.
Die Bodenfruchtbarkeit wird durch die Methode der „mikrobiellen Karbonisierung“ (Walter Witte) gewährleistet. Ziel dieser Methode ist u.a., das Entweichen von CO2 zu minimieren und Kohlenstoff im Boden zu speichern. Kurzbeschreibung der Methode: Es wird unter Sauerstoffabschluss kompostiert; die Kompostierung dauert 6-8 Wochen. Als Materialien werden ligninhaltige, organische (Stroh, Heu, geschreddertes Holz usw.) und fäulnisfähige Stoffe (Gülle, Mist, Speisereste usw.) im Verhältnis 3 zu 2 verwendet (auch Grund- und Cosubstrat genannt). Der fertige Kompost wird oberflächlich eingearbeitet (max. 10 cm Tiefe) und der Boden im Anschluss festgewalzt um anoxische Bedingungen zu schaffen. Unkrautregulierung wird bei trockenem Wetter durch Hacken, bei feuchtem Wetter durch Jäten vorgenommen. Für die Schädlingsregulierung kommen nur mechanische oder natürliche Maßnahmen in Frage. Mineralische Dünger oder chemische Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich abgelehnt.
Es werden zwei kleine Experimentalflächen angelegt: eine für die Saatgutvermehrung und die andere, um verschiedene Anbaumethoden auszuprobieren (wie ein Wildnisgarten o.a.). Die Gemüsebeete sind entlang der Höhenlinien angelegt worden, um Wasserretentionen zu erhöhen und Bodenerosion zu vermeiden. In regelmäßigen Abständen sind sogenannte „Swales“ angelegt. Dort werden mehrjährige Sträucher, Blumen und Kräuter angebaut. Die Form des Gartens will letztendlich in Harmonie mit dem Gefälle sein. Außer Neigung werden auch mikroklimatische Faktoren, Bodenbeschaffenheit und die Sonneneinstrahlung beim Anbau berücksichtigt.

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